Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Leistungen unter dem Namen „Zauberwald Musik“, vertreten durch Mona Deutschmann (nachfolgend als „Auftragnehmer“ bezeichnet), die von einem Veranstalter (nachfolgend als „Auftraggeber“ bezeichnet) beauftragt werden.

  1. Bestellung und Vertragsabschluss
    Die Beschreibung der Leistungen auf der Webseite, z.B. Konzerte oder andere Performances, stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine unverbindliche Produktdarstellung. Die Bestellung einer Leistung erfolgt nach beiderseitiger Absprache durch einen Auftrag bzw. eine vertragliche Vereinbarung.
  2. Leistungserbringung
    Die Leistungserbringung erfolgt gemäß den vereinbarten Bedingungen. Für eine erfolgreiche Performance haben beide Seiten eine angemessene Sorgfalt bei der Vorbereitung und während des Ablaufs zu wahren.
    Der Auftragnehmer plant den Termin derart ein, dass keine Überschneidungen mit anderen Verpflichtungen entstehen. Die Musiker sind frühzeitig am Ort der Performance, um beim Sound-Check mitzuwirken. Sie stimmen sich mit dem Auftraggeber zu den situativen Besonderheiten ab. Weiterhin verpflichten sie sich, die Vereinbarungen hinsichtlich des Spielbeginns und der Spieldauer einzuhalten.
    Der Auftraggeber wiederum hat dafür Sorge zu tragen, dass der für den Auftritt von Zauberwald Musik vereinbarte Platz zur Verfügung steht. Zum vereinbarten Zeitpunkt ist den Künstlern und einem etwaigen Begleitteam (z.B. Techniker, Helfer) freie Zufahrt zum Veranstaltungsort zu gewähren. Kosten, die im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung entstehen, z.B. GEMA-Gebühren, trägt der Auftraggeber. Erforderliche Genehmigungen zur Durchführung der Veranstaltung sind vom Auftraggeber selbstverständlich einzuholen.
  3. Zahlungsbedingungen
    Neben der Gage können dem Auftraggeber weitere Kosten in Rechnung gestellt werden, z.B. für Reise und Übernachtung. Dem Nettobetrag wird die Umsatzsteuer nach dem geltenden Umsatzsteuersatz hinzugerechnet. Elektronische Zahlungen erfolgen nach Rechnungsstellung auf das Bankkonto des Auftragnehmers. Rechnungen sind in der Regel sofort und ohne Abzug zahlbar.
    Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Deckung seines Aufwands im Vorfeld einer Veranstaltung einen Vorschuss in Höhe von bis zu 20% der Bruttovertragssumme in Rechnung zu stellen.
  4. Kündigung
    Tritt der Auftraggeber unter Angabe eines wichtigen Grundes, z.B. Ausfall der Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt, vom vereinbarten Vertrag zurück, so behält sich der Auftragnehmer vor, bereits entstandene Kosten in Rechnung zu stellen. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.
    Das Recht auf eine außerordentliche Kündigung haben beide Parteien, wenn wesentliche Vorleistungen nicht erfüllt werden.
  5. Haftung
    Der Auftragnehmer haftet für einen nicht grob fahrlässig bzw. vorsätzlichen, verschuldeten Schaden gegenüber dem Auftraggeber in einer maximalen Höhe des vereinbarten Honorars.
    Der Auftraggeber gewährleistet die Sicherheit der Musiker und Helfer von Zauberwald Musik am Veranstaltungsort. Er haftet für Schäden, die von ihm verschuldet den Personen und dem Material entstehen. Reklamationen gegenüber dem Auftragnehmer können nur dann geltend gemacht werden, wenn ein Leistungsmangel unverzüglich angezeigt wird.
  6. Urheberrechte
    Sämtliche Bestandteile der künstlerischen Performance, z.B. Auftritt, Texte, Melodien, liegen urheberrechtlich beim Auftragnehmer. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, ohne Bewilligung durch Zauberwald Musik Bilder, Videos oder Mitschnitte zu verwerten oder zu vervielfältigen.
  7. Anpassungen dieser Geschäftsbedingungen
    Zauberwald Musik behält sich das Recht vor, diese Geschäftsbedingungen zu ändern und zu erweitern, wenn dies für die Auftraggeber zumutbar ist. Das ist dann der Fall, wenn durch diese Änderungen keine wesentlichen wirtschaftlichen und rechtlichen Nachteile entstehen. Sollte ein Auftraggeber mit einer Änderung der AGB nicht einverstanden sein und diese für ihn unzumutbar erscheinen, hat er das Recht, den Vertrag schriftlich zu kündigen.
  8. Schlussbestimmungen
    Bei Differenzen in der Geschäftsbeziehung zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer sind beide Parteien angehalten, wohlwollend auf eine Einigung hinzuwirken.
    Die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestandteile dieser Geschäftsbedingungen berührt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Parteien sind alsdann verpflichtet, die mangelhafte Bestimmung durch eine solche zu ersetzen, deren wirtschaftlicher und juristischer Sinn dem der mangelhaften Bestimmung möglichst nahekommt.
  9. Gerichtsstand
    Gerichtsstand für gewerbliche und öffentlich-rechtliche Auftraggeber ist Buchholz in der Nordheide. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.

Stand: Juli 2024

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